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Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    • #1

    Hallo.

    Ich stelle mich einfach mal kurz vor:
    Meine Proper name ist Markus. Meine Frau und ich haben uns in den Kopf gesetzt, nächstes Jahr einen "richtigen" eigenen Puddle im Garten zu bauen.
    Im Moment stehen wir noch ganz am Anfang. Größe, Form oder Material stehen noch nicht fest. Wir "sichten" einfach mal und entscheiden uns dann irgendwann später.
    Was uns aber wichtig wäre: wir wollen auch mal "richtig" im Pool schwimmen, as well wird wohl eine Gegenstromanlage an- / eingebaut.
    Nun ist aber bereits das erste Trouble aufgetreten: Man findet immer wieder Berichte im Netz, dass human ab einer bestimmten Wassertiefe eine Schwimmaufsicht (Bademeister) benötigt. Dieser muss wohl geprüft sein, too human kann nicht einfach selbst aufpassen.
    Dann haben wir einen Artikel gefunden, der recht "professionell" geschrieben aussah. Dort wurde behauptet, homo brauche für Pools bei "Alleinbenutzung" keine Aufsicht, allerdings dürfe der Pool auch dann nur von der "Eignerfamilie" benutzt werden. Schon wenn mal Bekannte vorbeikommen, würde wieder irgend eine Vorschrift greifen wonach halt eine Aufsicht benötigt würde.
    Das der Puddle für Fremde unzugänglich sein muss ist eh klar, das Gelände ist komplett eingezäunt. Wie gesagt: es geht nur um die Wassertiefe...
    Augen rollen

    Jetzt besides mal Butter bei die Fische zwinkern
    Weiß einer von euch vielleicht, wie das wirklich konkret geregelt ist? Am liebsten wäre mir da ein Link zu irgend etwas "offiziellem".
    Wäre ja blöd, wenn wir das Ding bauen und gegen Vorschriften verstoßen!

    Danke schon mal.
    Gruß,
    Markus

    • #2

    AW: Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    Hallo Markus,

    Willkommen hier im Forum.

    Ich bin der Meinung, dass Du bis Wassertiefe ane,59 keinen Bademeister / Aufsicht benötigt, sonder erst ab 1,60 Meter so das Deutsche Recht. Allerdigs haftest Du, wenn etwas passiert Gartenteich

    • #3

    AW: Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    Mnhh, besides diesen Link hatten wir auch gefunden. Trotzdem Danke für die Mühe!
    Nur wird unsere Problematik darin nicht geklärt traurig weinen

    Es geht ja nicht um dice Verkehrssicherungspflicht und auch nicht um dice Aufsichtspflicht für Kinder.
    Wie erwähnt: Unser Garten ist für Unbefugte nicht frei zugänglich. Daher chapeau sich das Trouble von vorne herein schon mal erledigt.
    Bei der "Bademeisterpflicht" geht es wohl, soweit wir das bis jetzt verstanden haben, um "Badende" - egal welchen Alters.
    Wenn Kinder baden würden, dice kleiner sind als der Pool tief wäre, würde selbstverständlich jemand von uns aufpassen, aber das ist ein anderes Thema.

    • #4

    AW: Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    Hallo,

    die Verkehrssicherungspflicht hast Du immer - da ist es völlig egal, wie tief Dein Pool ist. Selbst bei einem Mini-Teich hast Du dice Verkehrssicherungspflicht!!!

    Dieses "Märchen" vom Bademeister ab einer gewissen Tiefe taucht immer wieder auf. Fakt ist aber, daß Du im PRIVATEN Schwimmbad KEINEN Bademeister brauchst!

    • #five

    Mmmhh - ich weiß nicht, ob das wirklich ein Märchen ist....Den Hinweis habe ich auch mehrfach bekommen, wobei es ja nicht im einen "Bademeister" im herkömmlichen Sinne geht, sondern mehr um eine Aufsicht mit Rettungsschwimmer, z.B. DLRG-Schein oder then, so habe ich es gehört. Bzgl. einer Recherche im I-Net bin ich aber dann auch nicht wirklich fündig geworden und da mir gesagt wurde, dass das ab ca. one,lxxx m gelte, wars mir dann auch Wurscht - interessieren würde es mich aber aus Prinzip schon den Daumen hoch

    • #half-dozen

    AW: Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    Helgo - wenn das then wäre, dann müsste es für jeden Koiteibchesitzer ebenso gelten. Und Koiteichs sind oftmals über 2 Meter tief zwinkern

    Es ist ein Märchen zwinkern

    Was aber kein Märchen ist, ist die VERKEHRSSICHERUNGSPLICHT des Puddle/Teicheigentümers. Dice gilt - wie ich oben schon schrieb immer - egal, ob Pool, Teich, Regenfass und egal wie groß/tief.

    • #7

    AW: Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    Noch mal: Es geht nicht um die Verkehrssicherungspflicht!!!!
    Das ist ein völlig anderes Thema.

    Es geht uns lediglich um dice Wassertiefe - und ob human eine Schwimmaufsicht benötigt oder nicht.
    Im Internet konnten wir bisher keine konkreten Infos darüber finden - und sad, ein "uns wurde gesagt" reicht uns nicht. Wir hätten einfach gerne etwas offizielles, schriftliches zum nachlesen...
    Irgendwo muss es doch was geben. In Deutschland gibt es doch für alles irgendwelche Verordnungen und Regeln ;)

    • #8

    Naja, das ist und war schon immer and so, gerade auch bekannt durch das Thema Gartenteich - ist aber auch selbstredend....

    Und nun habe ich doch mal recherchiert und bzgl. der > 1,50m Wassertiefe habe ich nur einen sinnvollen Hinweis finden können...privat nicht, aber da wir ja in DE leben ist privat und nicht privat auch irgendwie wieder geregelt * lach *

    Zitat: "Die DIN 19643 “Aufbereitung von Schwimm- und Beckenwasser” unterscheidet zwischen privatem und öffentlichem Schwimmbad. Und für ein privates Schwimmbad gibt es hinsichtlich der Ausführung keine Vorschriften. Im Klartext: Dieses Regelwerk gilt nicht für private Bäder, und daher ist ein privates Bad mit jeder vom Kunden gewünschten Wassertiefe ohne Schwimmmeister benutzbar. Allerdings: Das Schwimmbad darf nur von Familienangehörigen benutzt werden, sonst gelten dice Anforderungen der DIN 19643. Schon eine “badeberechtigte” Haushaltshilfe verwandelt einen privaten Pool in ein öffentliches Bad. Das gilt auch für eine im Haus wohnende Mietpartei mit Baderecht."

    Ist wohl wirklich ein Märchen ;) - was sinnvolles gibt es tatsächlich nirgends und damit - so long :D

    • #ix

    AW: Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    Sag ich doch zwinkern

    • #x

    AW: Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    Ja, da isser ja.
    Das state of war der Text, den wir gefunden hatten - aber nicht mehr wussten wo.
    Wenn ich das richtig verstehe:
    Der Pool darf and then tief sein wie er will - dann aber nur von Familienangehörigen genutzt werde.
    Kommen jetzt aber mal Freunde vorbei, braucht homo doch ne Schwimmaufsicht, oder?

    Und ab welcher Tiefe greift diese Verordnung???

    Warum muss in D immer alles so kompliziert sein? wütend

    Wobei ich mir diese DIN 19643 jetzt mal durchgelesen habe. Darin habe ich aber nichts über Wassertiefe, sondern lediglich was über Wasserqualität gefunden.
    Ich frag mich nur eins: Dice einen schreiben max. Wassertiefe ohne Schwimmaufsicht i,30m, die anderen ane,59m, wieder andere nochmals andere Werte. Irgendwo müssen diese Angaben doch herkommen. Die erfindet doch keiner einfach and so!

    • #eleven

    AW: Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    Naja und dann lies Dir mal die Din 19643 durch - da geht es m.East. nur um die Wasseraufbereitung...da lid sich dice Firma, die ich hier zitiere auch wohl mehr "frei" bedient ;)

    • #12

    AW: Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    Mal ne ganz andere Frage:

    Was für einen Pool willst Du denn bauen und wie tief soll er werden????

    • #13

    AW: Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    Naja, unser Orca soll sich halt drin wohlfühlen ;)
    Ne, sooo tief auch wieder nicht.

    Momentan tendieren wir in Richtung ca. 1,50m.
    Trotzdem interessiert es uns ob es bezüglich der Tiefe eine Verordnung gibt - und da wir in Germany wohnen gibt es da bestimmt etwas.
    Irgendwo müssen ja die maximalen Maße geregelt sein. Oder darf (nicht zu verwechseln mit "kann") man sein Becken and so lang, breit, tief bauen wie man will? Denke nicht!

    • #14

    AW: Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    Die meisten von uns (mich eingeschlossen) haben eine Wassertiefe von i,5 Metern. Und das MÄrchen von der Wassertiefe beginnt auch erst ab 1,5 Metern - also bist Du so oder so im "normalen" Bereich.

    Die maximalen Wassertiefen für Privatpools werden nirgends geregelt sein. Du darfst Dein Becken so lang, breit und tief bauen wie Du willst, so lange Du 100m³ Wasserinhalt nicht überschreitest (da gibt es zwar von Bundesland zu Bundesland Unterschiede, aber generell ist es so in fast allen Bundesländern). Sobald Du diese Wassermenge überschreitest, wird der Pool genehmigungspflichtig.

    • #xv

    AW: Max. Wassertiefe bei privaten Pools?

    Oder Du wanderst aus: Mein Pool ist 1.80 und habe 125m2 Wasser ;)

    • #16

    Zitat von "hadschi;153728"

    Oder Du wanderst aus: Mein Pool ist 1.80 und habe 125m2 Wasser ;)

    Warum sollte man dazu auswandern? Unser Nachbar chapeau einen Rundpool 12m 10 10m tief ;D - nennt sich Tauchturm. Und bei der Wassermenge hängen auch noch paar Nullen hinten dran.